Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst die Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Es regelt das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die in der Praxis auftauchenden Probleme reichen vom Beginn bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer auch eine persönliche Belastung, erst recht nach vielen Berufsjahren des Mitarbeiters in einem Betrieb. Wenn wir Sie dabei unterstützen oder ein Gerichtsverfahren geführt werden muss, sind wir an Ihrer Seite. Nach Absprache führen wir auch die außergerichtlichen Verhandlungen für Sie. Inhaltlich geht es im Arbeitsrecht sowohl um das Arbeitsvertragsrecht mit den Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverhältnissen, dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, Abmahnungen, aber auch dem Kündigungsschutz, dem Arbeitszeugnis, der Haftung im Arbeitsverhältnis, wie auch um den Arbeitnehmerschutz und der Unfallverhütung. Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und die der tarifsvertragsrechtlichen Regelungen spielen u.U. eine nicht zu vernachlässigende Rolle.
Im Rahmen des Individualarbeitsrechts übernehmen wir die Beratung und Vertretung insbesondere bei
- Kündigungen, Änderungskündigungen oder Versetzungen
- Abschluss von Aufhebungsverträgen und Vorverhandlungen
- Abfindungsregelungen unter Berücksichtigung der sozialrechtlichen Vorschriften
- Durchsetzung von Rechtspositionen ( Gehalt, Tantieme, Gewinnbeteiligung, Urlaub, Abfindungsansprüche, Überstundenbezahlung, Zeugniserteilung, etc. )
- Prüfung und Formulierung von Arbeitszeugnissen
Ihre Ansprechpartnerin für Arbeitsrecht ist:
Frau Rechtsanwältin Grit Hellwig